Meer- und Golfblick Grundstücke, die dazu bestimmt sind, Traumhäuser zu bauen. Grundstücksfläche: 4.420 m2 / Gebäudevolumen 3.010m2 / 31 Einheiten max.
• Typologie: unabhängige Villen, Wohnungen, Stadthäuser
• Zulässige Verwendungen: V-1 (befreit)
V-2 (Stadthäuser)
V-6 (angrenzende Parteimauer)
V-7 (mediterranes Dorf)
• Mindestplot: Der eine Satz für jede Parzelle:
Artikel 125 Baugrundstück.
(1) Je nach den Merkmalen des Gebiets gilt eines der beiden folgenden Kriterien:
Mindestparzelle, die in der jeweiligen Verordnung angegeben ist.
Bedingungen des Baugrundstücks, die mit Ausnahme der Spezifikationen der einzelnen Verordnungen die folgenden sind:
a). Minimale Fassadenlänge: 5,50 m
b). Minimale Grundstückstiefe: 7,00 m
c). Mindestdurchmesser des beschreibbaren Kreises: 4,00 m
d). Mindestfläche: 40,00 m2.
(2) In allen Fällen können Grundstücke, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, beim Bau der angrenzenden Grundstücke gebaut werden.
• Maximale Höhe: 13,00 Meter.
• Maximale Anzahl der Stockwerke: PB+3.
In Gebäuden, in denen eine Höhe von 4 Etagen zulässig ist, um die visuelle Wirkung zu minimieren, wird die Ausrichtung der Frontfassade des oben genannten 4. Stockwerks von der Ausrichtung des Erdgeschosses um mindestens 2,00 Meter in einem Abschnitt zurückgesetzt, der nicht weniger als die Hälfte der Länge desselben beträgt.
• Abstand zum öffentlichen Zaun: mindestens 3 Meter
• Trennung zum privaten Zaun: h/2>=3,00 Meter
• Gebäudetrennung: h+h'/4
• Die maximal zulässige Belegung beträgt 40%: In den Grundstücken, in denen diese detaillierte Studie ein viertes Stockwerk zulässt, darf es nicht mehr als ein Siebtel des maximal bebaubaren Daches des Grundstücks einnehmen.
• Aufstellungen: Nicht erforderlich.
• Ästhetische Komposition: Architektonisches Design, inspiriert von populären Kernen des spontanen Wachstums.
• In Übereinstimmung mit Artikel 65 Umweltschutz.
Artikel 65. Umweltschutz:
Die grundlegende Anpassung der Konstruktionen an die Umwelt wird gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung erforderlich sein, ergänzt durch die folgenden Normen:
a.- Behandlung von Fassaden
a.1.- In der Zusammensetzung der Fassade wird die Horizontalität oder Vertikalität entsprechend der einen oder anderen vorherrschenden in der Gruppe hervorstechen, in der sie wirken soll. Ebenso werden gegebenenfalls diejenigen Elemente beibehalten, die dazu dienen, die Fassade zu artikulieren und / oder zu verbessern, wie Traufen, Imposten, Flüge, Fußleisten, Zäune usw.
a.2.- Blinde Fassaden werden nach Möglichkeit vermieden.
a.3.- Keine Installation von Kühlung, Klimaanlage, Rauchabzug darf von außen sichtbar sein und muss durch Elemente verdeckt werden, die die Ästhetik der Fassade nicht beeinträchtigen.
a.4.- Keine Telekommunikationsanlagen wie Satellitenschüsseln, terrestrische Antennen usw. dürfen von außen sichtbar sein und müssen auf Dächern oder in Innenhöfen von Gebäuden installiert werden.
b.- Materialien
b.1.- Die Auswahl der Materialien für die Ausführung von Fassaden wird an die dominierenden Typen im Set angepasst.
b.2.- Ebenso muss die Farbe den vorherrschenden Richtlinien folgen, außer in den Fällen, in denen vor der Möglichkeit, zwischen mehreren zu wählen, eine ästhetische Verzerrung mit der natürlichen oder gebauten Umgebung entstehen kann.
c.- Abdeckungen
Die Abdeckung der Häuser erfolgt durch Dachschräge aus Ziegeln oder durch Flachdach mit andalusischem Dach oder ähnlichem.
Die Verwendung von Uralitas oder anderen Arten von Platten zur Abdeckung eines Teils der Gebäude oder anderer Arten von Anhängen und Einrichtungen ist verboten.
d.- Erdgeschosse mit Portikus
Überdachte Veranden können in neuen Gebäuden genehmigt werden, solange sie die Umweltwerte des Ortes nicht beeinträchtigen.
e.- In Bezug auf das Mittelmeerdorf ist Folgendes zu begründen:
Die Gebäudeblöcke oder Gebäudekörper müssen in die Richtung ausgerichtet sein, die die Sicht von Interesse am wenigsten behindert.
Bei Konstruktionen in der Nähe von geschützten Umgebungen müssen die Höhen des Gebäudes untersucht werden, damit der Maßstab und die Zusammensetzung der Baugruppen nicht beeinträchtigt werden.
Besondere Sorgfalt wird auf das charakteristische Profil der Kerne von außen gelegt, um den Bruch der allgemeinen Harmonie mit dem Aussehen hoher Gebäude und die disharmonischen äußeren Aspekte in der Umgebung der Umgebung zu vermeiden. Zu diesem Zweck umfassen die Projekte die Behandlung von Fassaden mit Pflanzgefäßen, ökologische Wände sowie die von privaten Grünflächen.
Alle Gebäude, die aufgrund ihrer Eigenschaften integraler Bestandteil der Landschaft sind, sind zu schützen und jede Konstruktion zu verbieten, die ihre Sichtbarkeit beeinträchtigt.
Bei der Planung von Doppelhäusern wird empfohlen, die wiederholte Verwendung identischer Wohnmodule zu vermeiden und eine maximale Länge von ca. 42 m festzulegen. (7 Module x 6 m / mód.).
In Gebäuden, die dieser Typologie entsprechen, entspricht die Verteilung jedes Stockwerks möglicherweise nicht der der unmittelbar darunterliegenden, um die Einhaltung der oben genannten Typologie zu gewährleisten, da in diesem Bereich Gebäude mit Blockerscheinung nicht zulässig sind.
Die projizierten Löcher in den Fassaden dürfen nicht so angehoben sein, dass sie eine Modulation bilden, daher müssen sie sowohl in ihrer Lage als auch in ihren Abmessungen verändert angeordnet werden.
Wenn Pergolen erhöht werden, sind sie möglicherweise nicht Teil der Struktur des Gebäudes.
f.- Anwendung dieser Vorschriften.
f.1.- Die dargelegten Bedingungen gelten für alle Handlungen, die einer kommunalen Lizenz unterliegen.
f.2.- Die städtische Stadtverwaltung kann in jedem Fall vom Eigentümer des städtischen Eigentums verlangen, die notwendigen Maßnahmen zur Anpassung an die in diesen Vorschriften angegebenen Bedingungen durchzuführen.
f.3.- Las nuevas construcciones y las alteraciones de las existentes, deberán adecuarse en su diseño y composición con el ambiente urbano de la urbanización en que se encuentren.
f.4.- Die städtische Stadtverwaltung kann als ergänzendes Dokument des Bauvorhabens den Beitrag der Umweltverträglichkeitsanalyse verlangen, wobei grafische Dokumente aller öffentlichen Räume, denen die geplanten Konstruktionen zugewandt sind, und andere Aspekte von den Orten, die ihre Sicht ermöglichen, verwendet werden.
•Parken:
Zwei Parkplätze pro Wohnung.
Ein Parkplatz pro 50 m2 Grundstück im Erdgeschoss oder Obergeschoss.
• Zulässige Nutzung:
Gehäuse.
Typ a) Nutzung im Zusammenhang mit dem Verhältnis von 1 Wohnung oder Familienzelle pro Parzelle, unterliegt daher einem vertikalen Eigentumsregime. Innerhalb dieses Merkmals und aufgrund seiner Beziehung zu den benachbarten werden immer noch drei Modalitäten unterschieden:
V-1 (befreit) Gebäude, das von den öffentlichen und privaten Grenzen ein Minimum trennt, das durch die besonderen Verordnungen des Gebiets festgelegt ist.
V-2 (Stadthäuser) Gebäude, die an private Grenzen gebunden sind, müssen notwendigerweise von den öffentlichen Grenzen zurückgesetzt werden, ein Minimum, das durch die besonderen Verordnungen jedes Gebiets festgelegt wird. Festlegung einer maximalen Länge zwischen 40 und 50 Metern (7/8 Module x 6 m / Modul).
Typ b) Nutzung im Zusammenhang mit der Beziehung "n" Wohnungen oder Familienzellen pro Parzelle (natürlich nº unterschiedlich 1), die entweder einer Regelung unterliegt, die entweder durch das Gesetz des horizontalen Eigentums (oder des Miteigentums, falls es kein horizontales Eigentum gibt) geregelt ist, oder der Nutzung in Pacht, falls die Immobilie nicht auf die beiden vorherigen Arten reagiert. Innerhalb dieser Merkmale werden aufgrund der räumlichen Beziehung zwischen den verschiedenen Familienzellen immer noch 4 Modalitäten unterschieden, die ersten beiden ausgenommen und die zweiten 2 halbfreistehend.
V-6 (Zwischen Parteimauern) Gebäude, bestehend aus mehreren Familiendoppelhaushälften zur angrenzenden privaten Grenze, deren Fassadenlinie mit der offiziellen vorderen Ausrichtung der Straße übereinstimmt.
V-7 (mediterranes Dorf) Gebäude, das in kompakten von mehreren halb angeschlossenen angrenzenden Familiengrundstücken zusammen und / oder Überlagerung gruppiert und / oder überlagert, Paired von weniger starrer Form bildend; als die Typen V4 und V6, können auf die angrenzende öffentliche Abgrenzung ausgerichtet sein oder nicht, müssen aber allgemein und sofern nicht ausdrücklich festgelegt, von der privaten angrenzenden Abgrenzung getrennt werden.
• Wohnen (H).
H-1: Hotels.
H-2: Motels.
H-3: Hotels – Apartment (Timesharing) und ähnliches.
H-5: Residenzen.
• Religiös (RL).
RL-1: Pfarrkirchen.
RL-2: Nebengebäude kultureller, apostolischer, sozialer usw.
RL-3: Kirchen und Klöster.
• Administrativ (AD).
AD-1: Stellvertretende Bürgermeister und kommunale Dienste.
AD-2: Agenturen und Delegationen der Verwaltung.
• Unterricht (ES).
ES-1: Galopp für Universitätslehre.
ES-2: außeruniversitäre Bildungszentren.
• Sport und Freizeit (DR).
DR-2: Kleine Innenanlagen.
Sie gelten in allen Bereichen als zulässig, im Falle von privaten oder halbprivaten Einrichtungen im Dienste eines städtischen Komplexes oder einer Urbanisation, ohne den Rang oder die Kategorie öffentlicher Unterhaltungseinrichtungen erreichen zu können.
• Jede andere Verwendung, die nicht enthalten ist, kann nach der Ähnlichkeit der Funktion mit einer der verwandten klassifiziert werden.
Wir freuen uns, bald von Ihnen zu hören!